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Beitrag von TomM » Donnerstag 13. Juni 2013, 16:08

Es hat sich was getan im Seefunk.

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sach ... -node.html

Was ich noch nicht so recht verstehe...

Was, wenn ich eine Zuteilungsurkunde habe und ein neues Funkgerät kaufe? Bleibt die Urkunde in Verbindung mit der Nummernzuteilung dann gültig oder brauchts eine neue Urkunde?
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harald
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Beitrag von harald » Donnerstag 13. Juni 2013, 16:19

Als ich ein neues Funkgertät gekauft hatte musste ich auch die Funkurkunde ändern lassen.. :wallbash: kostet ja auch kaum was.
Das war allerdings vor 2 Jahren, aber ob sich das geändert hat??
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Beitrag von Goodewind » Donnerstag 13. Juni 2013, 22:37

Moin TOM,

ist für mich eigentlich eindeutig: Zitat:

"Ein Austausch der bestehenden Urkunden durch neue Nummernzuteilungsurkunden ist nicht vorgesehen. Die vor dem 1. Juni 2013 ausgestellten Urkunden bleiben international solange gültig, soweit keine Änderungen vorgenommen werden, die die See- bzw. Schiffsfunkstelle betreffen."

Wenn Du Dein F-Gerät erneuerst nimmst Du damit eine Änderung der Schiffsfunkstelle vor und musst eine neue Urkunde beantragen.

Gruß Jörg

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Beitrag von TomM » Freitag 14. Juni 2013, 15:42

Hmmm,

wie ich das verstehe gibt es die Frequenzzuteilungsurkunde nur noch auf Anfrage. Ansonsten gilt die Nummernzuteilung. Die Nummernzuteilung wird jedoch nicht überall anerkannt, daher die Frequenzzuteilungsurkunde auf Anfrage.

Die Nummernzuteilung kostet wohl kaum noch was - was auch immer "kaum" heißen mag.

Ein neues Gerät muß man wohl nur noch "melden". Das wir dann in die Datenbank aufgenommen damit jeder weiß um welches Funkstelle es sich handelt. Egal wie, es ist verwirrend. Ich werde wohl mal den Telefonhörer bemühen.
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Beitrag von Mats » Sonntag 16. Juni 2013, 02:09

Das ist ja ein wirklich schönes Thema :shock: .Habe nämlich meine Funke auch ersetzt (durch ein Standard Horizon GX 2100 mit einem AIS Minischirm - wirklich nettes Gimmick im Nebel, wenn's der Plotter nicht besser kann und eine super "Telefonhilfe", weil es gleich die Daten zu den kleinen Punkten gibt..). und noch nix umgemeldet. Meine mich aber dunkel zu erinnern, dass man dieses tun muß. Tom bin auf dein Telefonat gespannt.

Gruß Mats

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Beitrag von TomM » Mittwoch 3. Juli 2013, 16:07

So,

nun hab ich es gepackt mit der RegTP zu telefonieren.

FRÜHER
konnte man eine Änderung der Zuteilungsurkunde beantragen, das kostete EUR 60,00 und man konnte neue Geräte anmelden. Dazu brauchte man die Zulassungsnummer.

HEUTE
reicht eine E-Mail mit den Änderungswünschen. Sofern man keine Urkunde benötigt (die alte gilt noch) ist das kostenfrei.

Die Frerquenzzuteilungsurkunde wird etwas kosten, aber es weiß noch niemand wieviel (es soll aber günstiger als die 60,00 Euro sein).

Die Frequenzen werden nicht mehr auf das Schiff, sondern auf die Person ausgestellt, also auch ein Schiffswechsel führt nur zu einer Änderung und nicht mehr, wie früher, zum Abmelden und Neuanmelden. Schiffe können nun wachsen, schrumpfen, einen neuen Namen haben oder was auch immer.

Alles ist in der Verantwortung des Urkundeninhabers, also ob die Geräte zugelassen sind, die richtige MMSI programmiert ist, usw. Soll heißen, neben dem Sprechfunkzeugnis und der Urkunde (heute) kann auch die Zulassung durch die WaschPo kontrolliert werden. Die Urkunde ist dabei egal, aber die Seefunkstelle muß im Register eingetragen sein, Also nix da mit "ich melde dann gar nicht an".

FAZIT
Es hört sich einfacher an, allerdings muß man schauen ob die Geräte eine Zulassung haben und diese Urkunde mitführen. Anmelden muß man, dann gibts eine Rechnung, Wer eine Zuteilungsurkunde hat, kann die behalten, auch bei Gerätewechsel. Wer aber Namen, Anschrift, oder sonst was ändert MUSS die Änderung melden.
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