CE Kennzeichnung
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CE Kennzeichnung
Moin Moin,
ich möchte meine Vindö 40 bei der Berufsgenossenschaft als Ausbildungs- und Charterboot anmelden.
Gibt es eine sogenannte CE Kennzeichnung für das Boot und wenn ja, wo finde ich das?
VG
Ronald
ich möchte meine Vindö 40 bei der Berufsgenossenschaft als Ausbildungs- und Charterboot anmelden.
Gibt es eine sogenannte CE Kennzeichnung für das Boot und wenn ja, wo finde ich das?
VG
Ronald
Ronald
Re: CE Kennzeichnung
Moin Ronald,
Internet, CE Klassifizierung, z.B. Bei Boote.de und andere. Möglicherweise kann auch Deine Versicherung etwas verbindliches dazu aussagen.
Sonst fällt mir noch Homepage bsh ein.
Viel Spaß beim Studium.
Ahoi Heidjer
Internet, CE Klassifizierung, z.B. Bei Boote.de und andere. Möglicherweise kann auch Deine Versicherung etwas verbindliches dazu aussagen.
Sonst fällt mir noch Homepage bsh ein.
Viel Spaß beim Studium.
Ahoi Heidjer
V32 JAN
- Anders Christensen
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Re: CE Kennzeichnung
Moin Ronald
Zu der zeit wo die Vindös gebaut wurde gab es keine CE kennzeichnung, in DK ist es so das nur sportboote gebaut nach 16. Juni 1998 sollen die CE marke tragen und Ich gehe davon aus das es auch so für Deutschland ist.
Anders
Zu der zeit wo die Vindös gebaut wurde gab es keine CE kennzeichnung, in DK ist es so das nur sportboote gebaut nach 16. Juni 1998 sollen die CE marke tragen und Ich gehe davon aus das es auch so für Deutschland ist.
Anders
Re: CE Kennzeichnung
Moin Anders,
Das ist richtig. Die Einführungsverordnung der EU gilt ab dem Datum für alle Mitglieder und besagt, das die Yachten ab dem Herstellungsdatum entsprechend der Richtlinie gebaut sein müssen. Eine Ausnahme bilden Yachten, die vor dem Einführungsdatum gebaut wurden, also vor 16.06.1989. Gebrauchtboote unterliegen dann keiner Kennzeichnungspflicht.
Eine andere Frage im gewerblichen Bereich ist, ob man auf freiwilliger Basis eine Abnahme über den Germanischen Lloyd oder Lloyds Register durchführen möchte.
Schönen Wochenende
Jörg
Das ist richtig. Die Einführungsverordnung der EU gilt ab dem Datum für alle Mitglieder und besagt, das die Yachten ab dem Herstellungsdatum entsprechend der Richtlinie gebaut sein müssen. Eine Ausnahme bilden Yachten, die vor dem Einführungsdatum gebaut wurden, also vor 16.06.1989. Gebrauchtboote unterliegen dann keiner Kennzeichnungspflicht.
Eine andere Frage im gewerblichen Bereich ist, ob man auf freiwilliger Basis eine Abnahme über den Germanischen Lloyd oder Lloyds Register durchführen möchte.
Schönen Wochenende
Jörg
V32 JAN
- Anders Christensen
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Re: CE Kennzeichnung
Moin Moin
Ja es kann sein das die regeln anders sind bei boote mit gewerbliche anwendung. Ich weiss das ein bureau in Deutschland ein prüfung und die papierarbeit für CE abnahme macht, ein bekannte von mir baute einen boot und wollte das nachher verkaufen, er musste dafür ein menge geld ausgeben und ein paar sachen ändern und dann hat er die CE marke bekommen
Ja es kann sein das die regeln anders sind bei boote mit gewerbliche anwendung. Ich weiss das ein bureau in Deutschland ein prüfung und die papierarbeit für CE abnahme macht, ein bekannte von mir baute einen boot und wollte das nachher verkaufen, er musste dafür ein menge geld ausgeben und ein paar sachen ändern und dann hat er die CE marke bekommen
- TomM
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Re: CE Kennzeichnung
Die Franzosen haben so etwas ähnliches seit einer Ewigkeit. Minimum Anzahl Personen zur Führung des Schiffes, Anzahl Schlafplätze, Einschränkungen des Fahrtgebiets. Ist halt nicht CE.
Eine eigene CE Prüfung übersteigt wahrscheinlich den Wert des Schiffes - mach Dich mal schlau was dazu alles gebraucht wird. Da wird Dir schwindelig. Irgendwo hab ich mal gelesen was ein Motorboot "Importeur" auf sich nehmen musste um den Kahn aus dem Zoll zu bekommen.
Eine eigene CE Prüfung übersteigt wahrscheinlich den Wert des Schiffes - mach Dich mal schlau was dazu alles gebraucht wird. Da wird Dir schwindelig. Irgendwo hab ich mal gelesen was ein Motorboot "Importeur" auf sich nehmen musste um den Kahn aus dem Zoll zu bekommen.
so long -> Tom
Wissen ist Macht - Macht nichts
(Heinz Erhardt)
Wissen ist Macht - Macht nichts
(Heinz Erhardt)
Re: CE Kennzeichnung
Hallo Ronald!
Um ein Schiff gewerblich für die Ausbildung zu nutzen, ist nicht unbedingt eine CE-Zertifizierung notwendig!
Bitte lies Dir das durch!
Ab Seite 2 findest Du das, was für Dich wichtig ist!
https://www.charterzentrum.de/files/pdf ... tboote.pdf
Erster Ansprechpartner ist für Dich die zuständige Berufsgenossenschaft.
Ein Schiff, das ohne CE-Zertifizierung gebaut wurde, kann man - zumeist - nicht im Nachhinein "CE-konform" machen. :-)
Denn Du hast für Dich rechtlich einen sog. Bestandsschutz. Das zeigt sich z. B. darin, dass eine Vindö in Schweden keinen Fäkalientank haben muss. So eine Schiff ist einfach zu alt, als dass der Gesetzgeber Dir im Nachhinein eine "Modernisierung" von z. B. Baujahr 1973 auf Baujahr 2020 anordnen kann. Das Gleiche hast Du in der BRD vor allem mit Oldtimern auf der Straße. Die brauchen auch keinen Katalysator oder einen Sicherheitsgurt.
Bitte setze Dich daher mit der Berufsgenossenschaft
https://www.bg-verkehr.de/die-bg-verkeh ... sicherheit
in Verbindung!
Die Ausrüstung muss stimmen, die Schiffssicherheit, ... und noch so viel mehr!
Doch: Der Weg in die deutsche Bürokratie steht Dir damit ganz, ganz sicherlich sehr weit offen!
Es wird wie bei Asterix und Obelix sein, die den berühmt-berüchtigten Passierschein A 38 in einer römischen Behörde erwerben sollen!
Nur kurz ein Beispiel dazu:
Es gibt normale Feuerlöscher! Die kann man an Land benutzen. Und es gibt BG-zugelassene Feuerlöscher, die ein "wheel-mark" tragen. Das ist ein Steuerrad-Symbol, das auf See zugelassene Feuerlöscher aufweisen müssen, denn das ist das Prüfzeichen der BG (See) Verkehr.
Um hier vom Allgäu aus solche Feuerlöscher nach Dänemark zu bekommen, habe ich jetzt genau 3 Monate und 17 Tage gebraucht!
Rettungsinsel nach BG-Vorschrift ... 4 Monate 12 Tage.
Ich wäre lieber Segler ... doch manchmal geht das Leben hier an Land doch leichter, wenn man Jurist ist! :-)
Liebe Grüße an Dich!
Uli Löbe
Um ein Schiff gewerblich für die Ausbildung zu nutzen, ist nicht unbedingt eine CE-Zertifizierung notwendig!
Bitte lies Dir das durch!
Ab Seite 2 findest Du das, was für Dich wichtig ist!
https://www.charterzentrum.de/files/pdf ... tboote.pdf
Erster Ansprechpartner ist für Dich die zuständige Berufsgenossenschaft.
Ein Schiff, das ohne CE-Zertifizierung gebaut wurde, kann man - zumeist - nicht im Nachhinein "CE-konform" machen. :-)
Denn Du hast für Dich rechtlich einen sog. Bestandsschutz. Das zeigt sich z. B. darin, dass eine Vindö in Schweden keinen Fäkalientank haben muss. So eine Schiff ist einfach zu alt, als dass der Gesetzgeber Dir im Nachhinein eine "Modernisierung" von z. B. Baujahr 1973 auf Baujahr 2020 anordnen kann. Das Gleiche hast Du in der BRD vor allem mit Oldtimern auf der Straße. Die brauchen auch keinen Katalysator oder einen Sicherheitsgurt.
Bitte setze Dich daher mit der Berufsgenossenschaft
https://www.bg-verkehr.de/die-bg-verkeh ... sicherheit
in Verbindung!
Die Ausrüstung muss stimmen, die Schiffssicherheit, ... und noch so viel mehr!
Doch: Der Weg in die deutsche Bürokratie steht Dir damit ganz, ganz sicherlich sehr weit offen!
Es wird wie bei Asterix und Obelix sein, die den berühmt-berüchtigten Passierschein A 38 in einer römischen Behörde erwerben sollen!
Nur kurz ein Beispiel dazu:
Es gibt normale Feuerlöscher! Die kann man an Land benutzen. Und es gibt BG-zugelassene Feuerlöscher, die ein "wheel-mark" tragen. Das ist ein Steuerrad-Symbol, das auf See zugelassene Feuerlöscher aufweisen müssen, denn das ist das Prüfzeichen der BG (See) Verkehr.
Um hier vom Allgäu aus solche Feuerlöscher nach Dänemark zu bekommen, habe ich jetzt genau 3 Monate und 17 Tage gebraucht!
Rettungsinsel nach BG-Vorschrift ... 4 Monate 12 Tage.
Ich wäre lieber Segler ... doch manchmal geht das Leben hier an Land doch leichter, wenn man Jurist ist! :-)
Liebe Grüße an Dich!
Uli Löbe